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Kosten

Eines Aufenthalts im BKH Kufstein

Für alle in Österreich sozialversicherten Menschen sind der Krankenhausaufenthalt und eine notwendige medizinische Versorgung in den Ambulanzen, bis auf einen eventuellen Selbstbehalt, grundsätzlich kostenlos. Dennoch gibt es Situationen, in denen Ihnen Kosten entstehen könnten (z. B., wenn Sie in der Sonderklasse liegen möchten). Deshalb informieren Sie sich bitte bei der An- und Abmeldestelle (bei einer stationären Aufnahme) bzw. bei der Ambulanz (bei der Sie eine Untersuchung durchführen lassen) – unsere Mitarbeiter stehen Ihnen gerne für alle Kostenfragen zur Verfügung.

Sonderklasse

Sollten Sie eine Aufnahme in eine höhere Gebührenklasse (Zweibettzimmer-Sonderklasse und Einbettzimmer-Sonderklasse) wünschen, wird Ihnen von der Krankenhausverwaltung eine Aufzahlung pro Tag berechnet. Die an der Behandlung beteiligten Primarärzte können ebenfalls ein Honorar einfordern. Sofern die Kostenübernahme nicht durch eine Zusatzversicherung erfolgt, besteht die Verpflichtung, eine angemessene Vorauszahlung zu leisten.

Nicht in Österreich krankenversichert

Sollten Sie im Ausland versichert sein, so erkundigen Sie sich – wenn möglich – nach der Kostendeckung durch die eigene Sozialversicherung bzw. eine Reiseversicherung. Sofern eine gesetzliche Sozialversicherung besteht, können wir die anfallenden Kosten über das zwischenstaatliche Versicherungsabkommen abrechnen. Dazu benötigen wir Ihre Krankenversicherungskarte und eine Kopie Ihres Lichtbildausweises. Sofern Sie über keine Sozialversicherung verfügen, werden Ihnen die Behandlungskosten (auf Basis einer gesetzlichen Gebührenordnung) direkt verrechnet.