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Patientenrechte

rund um das BKH Kufstein

Liebe Patientinnen, liebe Patienten, Ihre Patientenrechte sind im Tiroler Krankenanstaltengesetz § 9a verankert. Darin sind Ihr Recht auf qualifizierte ärztliche und pflegerische Betreuung sowie auf umfassende Information und Aufklärung festgelegt. Außerdem regelt der Paragraph die Bedingungen für eine erweiterte psychologische und seelsorgerische Betreuung und trifft besondere Regelungen für Kinder oder Sterbende.