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Krankenhausträger

Der Gemeindeverband

Das Allgemein öffentliche Krankenhaus Kufstein gehört den 30 Gemeinden im Bezirk Kufstein und damit allen Menschen in diesem Sprengel. Rechtseigentümer ist der Gemeindeverband BKH Kufstein. Die Bürgermeister der umliegenden 30 Gemeinden sind in der so genannten Verbandsversammlung vertreten, welche unter anderem auch den jährlichen Voranschlag beschließt und den Rechnungsabschluss feststellt. Zwölf ausgewählte Mitglieder der Verbandsversammlung bilden den Verbandsausschuss. Entscheidungen von besonderer Tragweite, insbesondere aber auch der jährliche Beschluss des Budgets sowie die Beobachtung aller Angelegenheiten des Krankenhausbetriebes sind diesem Gremium vorbehalten. Der „Verbandsobmann“ führt den Vorsitz in der Versammlung und im Ausschuss. Er vertritt den Gemeindeverband nach außen.

Das Tagesgeschäft überlässt der Gemeindeverband der Kollegialen Führung des BKH Kufstein. Diese Aufgabenteilung gewährleistet, dass das Krankenhaus durch ein professionelles, flexibles Management geleitet wird und die Interessen der Bevölkerung, die durch die Bürgermeister des Gemeindeverbandes vertreten werden, bestmögliche Berücksichtigung finden.

menschlich kompetent zuverlässig

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„Oberste Priorität für den Gemeindeverband hat eine erstklassige, umfassende und vor allem wohnortnahe medizinische Versorgung im Bezirk Kufstein. Die Bewohner sollen in ihrem Heimatbezirk Zugang zu allen wesentlichen Behandlungsmöglichkeiten haben.“

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